Stellungnahme zu Hygienedemos

Veröffentlicht am 11.05.2020 in Fraktion
 

Die SPD-Fraktion grenzt sich von den Demonstrationen gegen die staatlichen Verordnungen zur Behebung der Corona-Pandemie ab. Für die Fraktion bedeuten Grundrechte auch Lebensschutz. Zudem bieten die Demonstrationen leider eine Bühne für Corona-Leugner, Rechtsextremisten und Vertreter von egoistischen Sonderinteressen.

Durch die Corona-Pandemie sind zur Zeit Freiheitsrechte massiv eingeschränkt: das Recht auf Freizügigkeit, Versammlungsfreiheit und freie Religionsausübung. Auch dass wieder Grenzen geschlossen sind, ist gerade für uns Menschen hier im Dreiländereck schwer erträglich. Dagegen zu protestieren, ist das Recht in einer Demokratie und seit Lockerung des Lockdowns auch wieder möglich. Doch für eine Demokratie fundamentale Freiheitsrechte wie die Vereinigungsfreiheit, die Pressefreiheit, das Brief- und Fernmeldegeheimnis blieben die ganze Zeit unangetastet. Zudem bestehen die Grundrechte nicht nur aus Freiheits- und Abwehrrechten gegen den Staat. Der Staat hat auch die Pflicht Leben zu schützen, wie es in Artikel 2 Absatz 2 unseres Grundgesetzes steht. Auch Klimaschutz ist Lebensschutz und schränkt gewisse Freiheiten ein. Der Schutz der körperlichen Unversehrtheit ist zentrales Verfassungsgebot. Auch das Sozialstaatsgebot aus dem unveräußerlichen Verfassungskern in Artikel 20 schränkt Freiheit ein. Artikel 17 Absatz 2 sieht vor, dass Gesetze zum Schutz der Zivilbevölkerung das Recht auf Freizügigkeit einschränken können. So ist es durch das Infektionsschutzgesetz von 2001 geregelt. Entscheidend in einer Demokratie ist immer, dass die Maßnahmen eine gesetzliche Grundlage haben und dass sie verhältnismäßig sind. Ersteres ist gegeben über die Verhältnismäßigkeit lässt sich mit Sicherheit streiten. Doch war es die ganze Zeit über möglich, den juristischen Weg bis hin zum Bundesverfassungsgericht einzuschlagen, um Gesetzmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit überprüfen zu lassen. Die Gewaltenteilung als fundamentales Prinzip eines demokratischen Rechtsstaats hat funktioniert.
Wir als Sozialdemokraten appellieren deshalb, nicht unreflektiert an Kundgebungen gegen Einschränkungen durch Corona teilzunehmen, an denen Verschwörungsanhänger, Corona-Leugner, Demokratiegegner und selbsternannte Grundrechtsschützer teilnehmen. Zum Glück waren es in Lörrach nur wenige. Wer sich aber mit einer Vereinigung wie „Widerstand 2020“ gemein macht, die gegen die Parlamente, gegen die „Systemparteien“ und für einen „Volkskörper“ eintritt, der verlässt den Boden des demokratischen Konsenses. Gerade wir Sozialdemokraten wissen aus leidvoller eigener auch Lörracher Geschichte, was Abschaffung von Freiheit bedeutet. Wir treten daher für das Recht ein, auch durch Demonstrationen gegen momentane Einschränkungen und deren Verhältnismäßigkeit zu protestieren. Die Öffnung der Grenzen, der Wiederbetrieb der Kitas und Schulen, der Umgang mit pflegebedürftigen Menschen und die Möglichkeit öffentlicher Veranstaltungen sind auch für Lörrach zentrale Themen, wo sich die lokalen Entscheidungsträger immer wieder fragen lassen müssen, ob die richtigen Maßnahmen getroffen worden sind. Wir distanzieren uns aber davon, die Demonstrationen nur als Vorwand zu nehmen, um die Grundwerte unserer Demokratie und Rechtsordnung in Frage zu stellen. Wer jetzt nur für die Freiheitsrechte demonstriert, muss in dieser aktuellen Situation den Menschen auch sagen, dass ihm der Schutz des Lebens wenig bedeutet.