Entwicklungskonzept Grundstücke des Kreiskrankenhauses sowie des St. Elisabethen-Krankenhauses

Veröffentlicht am 22.11.2018 in Fraktion
 

Die SPD-Fraktion fordert die Stadtverwaltung auf, dem Gemeinderat ein städtebauliches Entwicklungskonzept sowie eine konkrete Zeitschiene für alle weiteren erforderlichen Maßnahmen – vor allem für den städtebaulichen Wettbewerb - zur Bebauung der Grundstücke des Kreiskrankenhauses (KKH) sowie des St. Elisabethen-Krankenhauses (Eli) vorzulegen.

Dabei sollten auch folgende Fragen geklärt bzw. geprüft werden:

1. Nutzung:
KKH: Sind über das Wohnen hinaus zusätzliche Nutzungen wie beispielsweise Einzelhandel auf einer Teilfläche sinnvoll? – vgl: Märkte- und Zentrenkonzept, Fortschreibung 2016, S. 125f
Mit welchen Maßnahmen kann das Vogelbachareal einbezogen und vor allem eine Realisierung der dort geplanten Projekte abgesichert werden?
Können Bestandsgebäude des KKH und vor allem des Eli für welche Formen von Senioren- und/oder Pflegeeinrichtungen nutzbar gemacht werden?
Können öffentliche TG-Plätze beim KKH geschaffen werden?
Wenn ja: wie kann die Zufahrt geregelt werden, ohne zusätzlichen Verkehr in die Innenstadt zu ziehen?
Mit welchen Maßnahmen kann eine komfortable fußläufige Anbindung an die Fußgängerzone erzielt werden?

2. Projektmanagement und Externalisierung:
Ist die Gründung einer eigenen Projektentwicklungsgesellschaft, die von der Projektbetreuung bis zur Vermarktung alles in Eigenregie macht, sinnvoll?
Würde sich dafür die Wohnbau Lörrach eignen?
Welche Aufgaben wären ansonsten externalisierbar, um die Verwaltung zu entlasten?

3. Bürgerbeteiligung:
An welchen Stellen des Zeitplanes (offene Ideensammlung vor der Planung; nach Erstellung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes zur weiteren Konkretisierung und Vervollständigung der Ideen und als Beitrag zum Auslobungstext; nach Wettbewerbsabschluss als Input zur Optimierung der Rahmenplanung) und mit welchen Formaten (Informationsveranstaltung,
Workshops, Online-Befragung, Internet-Forum, World-Café u.a.) ist Bürgerbeteiligung zum verbindlichen Austausch zwischen Gemeinderat, Verwaltung und Bürgern vorgesehen, damit eine breite gesellschaftliche Tragfähigkeit der Konzepte erreicht werden kann?

4. Jury:
Soll der Gestaltungsbeirat den Wettbewerb begleiten oder ist es sinnvoller, eine eigenständige Jury (beispielsweise den mobilen Gestaltungsbeirat der Architektenkammer Baden-Württemberg) damit zu beauftragen?

Begründung

Für das erste Halbjahr 2020 ist der Baubeginn des Zentralkinikums, für 2025 dessen Inbetriebnahme geplant.  Somit werden an der Schnittstelle zur Innenstadt zwei zentrale Lagen frei, die insbesondere für den dringend benötigten Wohnungsbau sowie möglicherweise auch für die ebenso dringend benötigte Pflegeinfrastruktur oder teilweise Einzelhandel genutzt werden könnten.
Damit zwischen dem Umzug des Kreiskrankenhauses und des St.-Elisabethen-Krankenhauses keine wertvolle Zeit verloren geht, sollten am Tag des Umzugs Investoren/ Bauherrn feststehen, die Abriss-/ Baugenehmigungen vorliegen und die Gewerke für die ersten Maßnahmen vergeben worden sein. Dies setzt einen zügigen Planungsstart voraus. Mit den dafür erforderlichen umfänglichen Planungen und Bürgerbeteiligungsprozessen sollte daher so schnell wie möglich begonnen werden.
Da die personellen Ressourcen der verwaltungsintern betroffenen Fachbereiche begrenzt sind, sollten alle Möglichkeiten zu dessen Entlastung genutzt werden, um dem Zeitdruck wirksam zu begegnen.


Der vollständige Antrag kann hier herunter geladen werden: dl/Konzept_KKH_un_Eli.pdf